AGBs

Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Illustration Person hält Zettel mit Paragraphen darauf hoch

Version 15.10.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Strom- und Gaslieferverträge der homee GmbH, nachstehend homee genannt.. Strom und Erdgas werden in diesen AGB auch als Energie bezeichnet. Diese AGB umfassen ausschließlich alle Energietarife, deren Energielieferung durch den örtlichen Netzbetreiber über standardisierte Lastprofile und nicht über registrierte Leistungsmessung abgewickelt wird.

1. Wer liefert bei stromee die Energie?

Die Energie von stromee wird von homee geliefert. homee kann sich zur Erfüllung der Vertragspflichten auch Dritter bedienen. Dein Vertragspartner ist daher auch homee.

2. Wie kann ich bei stromee einen Vertrag abschließen?

Du kannst online über die stromee App, die stromee Website oder weitere Vertragspartner einen Auftrag zur Energielieferung an homee senden. Das Angebot von homee im Internet, Prospekten, Anzeigen etc. ist freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald homee deinen Auftrag bestätigt, spätestens aber mit Beginn der Energielieferung. Wir senden dir deine Vertragsbestätigung in Textform per E-Mail. Diese Bestätigung enthält eine Übersicht aller für den Vertragsabschluss relevanten Daten. Sollten homee die hierfür notwendigen Daten nicht vorliegen, bist du dazu verpflichtet, uns diese mitzuteilen.

3. Wie erfolgt die Kommunikation zwischen stromee und mir?

Die Kommunikation zwischen homee und dir erfolgt über die stromee App, das Kundenportal und über E-Mail. Die stromee App kann im Google Play Store (Android) und im Apple App Store (iOS) kostenlos heruntergeladen werden. Du verpflichtest dich, jede Änderung deiner E-Mail-Adresse unverzüglich homee mitzuteilen.

4. Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Als Verbraucher kannst du deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die gesamte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular findest du im Downloadbereich auf unserer Webseite.

5. Ab wann startet die Energielieferung?

homee beginnt mit der Lieferung der Energie zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel. Wenn du in deiner Anmeldung einen späteren Zeitpunkt gewählt hast, erfolgt die Lieferung dementsprechend. Wichtig ist, dass die Lieferung erst beginnen kann, wenn der bestehende Vertrag mit deinem bisherigen Lieferanten beendet ist.

6. Wann ist homee nicht zur Lieferung verpflichtet?

6.1 homee liefert Energie, wenn ein ungesperrter Netzanschluss vorliegt. Eine Pflicht für homee besteht nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) bzw. für die Elektrizitäts- versorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 NDAV/NAV unterbrochen hat.
6.2
Sollte dein bisheriger Energieliefervertrag nicht drei Monate nach Vertragsschluss durch homee beendet werden können, so ist homee berechtigt, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis von diesem Umstand vom Energieliefervertrag zurückzutreten.

7. Wie setzt sich der Preis zusammen?

7.1 Der Energiepreis setzt sich aus einem nicht verbrauchsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.

7.2 Die Höhe wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Wenn es zu Preisänderungen kommt, tritt der geänderte Preis an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises. Du kannst darüber hinaus in der App oder im Kundenportal jederzeit überprüfen, welcher Preis für dich gilt.

7.3 Als Kunde verpflichtest du dich, die abgenommene und verbrauchte Energie zu bezahlen. Wenn du einen Stromtarif mit einem Energieerzeuger auswählst, wird die abgenommene Menge Strom von uns abgerechnet und der Erzeuger von uns vergütet.

7.4 Der Energiepreis enthält Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb einschließlich der Kosten für die Abrechnung, die verbrauchsabhängigen und die verbrauchsunabhängigen Netzentgelte in der vom Netzbetreiber kalkulierten und von diesem veröffentlichten Höhe, die Konzessionsabgabe, die sich nach dem jeweils zwischen dem Konzessionsnehmer und der betreffenden Gemeinde/Stadt vereinbarten Konzessionsabgabensatz gemäß Konzessionsabgabenverordnung richtet sowie die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

7.5 Bei der Gaslieferung enthält der Energiepreis außerdem die Energiesteuer, die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG („CO²-Preis“) entsprechend des dort veröffentlichten Emissionsfaktors des gelieferten Gases, die Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG sowie die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt und die SLP-Bilanzierungsumlage. Sollte auf Grundlage von § 26 Energiesicherungsgesetz eine Umlage geschaffen werden (Gasbeschaffungsumlage), wird diese ebenfalls ab dem gesetzlich oder verordnungsrechtlich geregelten Zeitpunkt Bestandteil des Energiepreises.

7.6 Bei der Stromlieferung enthält der Preis außerdem die Stromsteuer sowie folgende Umlagen in der Höhe, in der sie von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht werden (derzeit unter: www.netztransparenz.de): der vom Netzbetreiber festgelegte Aufschlag nach Maßgabe des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG – (KWK-Umlage), die Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV-Umlage), die Umlage gemäß dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien – Erneuerbare - Energien-Gesetz – EEG – (EEG-Umlage), die Umlage nach §19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen – Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV – (StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage nach § 17 f. Abs. 5 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung – Energiewirtschaftsgesetz – EnWG, Prämie von Energieerzeugern (sofern ein Tarif mit einem Kraftwerk ausgewählt wurde), Entgelte für den Messstellenbetrieb eines elektronischen Zählers und einer modernen Messeinrichtung (mME), soweit der homee GmbH diese Kosten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Etwaige darüber hinausgehende Kosten des Netzbetreibers oder eines Messstellenbetreibers für den Betrieb eines intelligenten Messsystems (iMSys) sind von dir zu tragen (siehe 12.1).

7.7 homee ist berechtigt, mit grundzuständigen Messstellenbetreibern Vereinbarungen zur Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen zu treffen, wonach der grundzuständige Messstellenbetreiber gegenüber homee abrechnet, soweit homee sicherstellt, dass eine zusätzliche Inanspruchnahme des Kunden für diese Entgelte durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ausgeschlossen ist.

8. Welche Umstände können zu Preisänderungen führen und kann ich deswegen kündigen?

8.1 Bei Tarifen mit “voller Preisgarantie” sind Preisänderungen für die vereinbarte Dauer ausgeschlossen.

8.2 Bei Tarifen mit “eingeschränkter Preisgarantie” sind Preisänderungen für die vereinbarte Dauer ausgeschlossen, ausgenommen sie betreffen die Änderungen der Umsatzsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgaben oder wenn sich bei Erdgaslieferverträgen die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem BEHG („CO²-Preis“) oder weitere Umlagen gem. 7.4 bis 7.6 ändern.

8.3 Bei Stromtarifen mit “eingeschränkter Preisgarantie” gilt des Weiteren, sollten sich die in den Preisen enthaltenen gesetzlichen Umlagen (KWK-Umlage, EEG-Umlage, StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und/oder AbLaV-Umlage) ändern, ist homee berechtigt und verpflichtet, auch während einer eingeschränkten Preisgarantie die Preise in Ausübung billigen Ermessens nach §315 BGB anzupassen.

8.4 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in 7.4, 7.5 und 7.6 nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das von dir zu zahlende Entgelt, um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Dies gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder oder Ähnliches) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattungen (z.B. in Form negativer Umlagen) zu einer entsprechenden Preisreduzierung. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z.B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Du wirst über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.

8.5 homee ist verpflichtet, die Grundgebühr und den Verbrauchspreis – nicht hingegen etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach Absatz 8.4 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß §315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Senkungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in 7.4, 7.5 und 7.6 genannten Kosten. homee überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer solchen Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach der jeweils vorhergehenden Preisanpassung bzw. – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die einseitige Leistungsbestimmung der homee nach billigem Ermessen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung; diese sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für dich ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Du hast gemäß §315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens der homee gerichtlich überprüfen zu lassen. Änderungen der Grundgebühr und des Verbrauchspreises sind jederzeit möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn homee dir die Änderungen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hast du das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wirst du von homee in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

8.6 Für Tarife Mein Klimastrom, Mein Heizstrom, Mein Wärmestrom, Mein Ladestrom, Mein Ladestrom Pur und Mein Klimagas, sind Preisanpassungen während der eingeschränkten Preisgarantie nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich (siehe Absatz 8.1 bis 8.5).

9. Welche Besonderheiten ergeben sich für Tarife in Verbindung mit einem Erzeuger erneuerbarer Energien?

9.1 homee hat mit verschiedenen Energieerzeugern einen Vertrag geschlossen. Nach Maßgabe des vom Kunden gewählten Tarifs in Verbindung mit einem Energieerzeuger (Kraftwerk) wird homee die von dir angegebene Energiemenge für die angegebene Dauer entweder unmittelbar vom Energieerzeuger oder von einem Direktvermarktungsunternehmer beschaffen und eine entsprechende Strommenge an dich liefern. Dazu werden dir die vom Energieproduzenten angegebenen Preise (Grund- und Arbeitspreis) abgerechnet, sofern das Kraftwerk und die vom Kunden angegebene Energiemenge verfügbar sind.

9.2 Wir decken Fehlmengen deines gewünschten Energieerzeugers, die z.B. nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen und die im Zeitpunkt deiner Auswahlentscheidung nicht vorhersehbar sind (z.B. Flaute bei Windkraftwerk oder Wartung von Anlagen) oder weil die aggregierten Energiemengen unterhalb börsenüblicher Mindesteinkaufsmengen sind, durch andere Anlagen in der Verantwortung des Bilanzkreisverantwortlichen des gewählten oder eines anderen Energieproduzenten auf dem stromee Marktplatz ohne Aufpreis ab. Sollten wir die vom Kunden angegebene Energiemenge beim Energieerzeuger oder dem EEG-Direktvermarktungsunternehmer dauerhaft nicht aus der von dir gewählten Anlage zum vereinbarten Preis beschaffen können, werden wir dich rechtzeitig darüber informieren.

9.3 Wenn der Strom nicht wie geplant aus deinem Kraftwerk beschafft werden kann, hast du einmalig das Recht, einen anderen Energieerzeuger zu wählen. Sollte der andere von dir gewählte Energieerzeuger ebenfalls nicht die von dir gewünschte Energiemenge liefern können oder solltest du vom Wahlrecht nach dem vorstehenden Satz keinen rechtzeitigen Gebrauch machen, wird dich homee entweder ohne Aufpreis auf einen anderen Energieerzeuger umstellen oder ebenfalls ohne Aufpreis auf das stromee Ökostrommix-Standardprodukt umgestellt.

9.4 Die weiteren vertraglichen Konditionen bleiben von der Änderung unberührt. Damit gibt es keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht beim Wechsel eines Erzeugers.

9.5 Die Stromkennzeichnung nach §42 EnWG für die gelieferte Strommenge erfolgt, insbesondere für die Kraftwerke, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, und im Hinblick auf die Vorgaben aus §78 EEG, nach den gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben können wir den Strom aus EEG geförderten Kraftwerken, oder von deren Direktvermarktungsunternehmer nicht mit der Eigenschaft „Strom aus erneuerbaren Energien“ beschaffen. Daher wird die Eigenschaft des Stroms als „Strom aus erneuerbaren Energien“ gemäß gesetzlichen Vorgaben insbesondere über Herkunftsnachweise (HKN) nachgewiesen.

10. Welche Regelungen zum Bonus gibt es? Wer bekommt diesen?

10.1 Bei Angeboten mit Neukundenbonus gewährt dir homee ein Guthaben, wenn du innerhalb der letzten 6 Monate nicht bei homee Kunde warst und mindestens zwölf Monate an demselben Zähler in Belieferung bist. Ob ein Neukundenbonus gewährt wird, wird vor Vertragsabschluss in allen Vertriebsportalen oder Vertriebsmaterialien angezeigt. Der Neukundenbonus ist ein einmaliges Guthaben, das nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden kann. Der Bonus wird nach Erfüllen der Voraussetzungen auf der Rechnung gutgeschrieben.

10.2 Bei Angeboten mit Empfehlungsbonus gewährt dir homee GmbH Guthaben, wenn du stromee erfolgreich weiterempfiehlst und so ein Energieliefervertrag mit einem Neukunden zustande kommt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag des Neukunden auch in Belieferung geht und der/die Geworbene in den letzten 12 Monaten kein Kunde bei homee war. Die Zeitspanne zwischen der Abgabe der Empfehlung und Auszahlung der Prämie hängt davon ab, wann der/die Geworbene in die Belieferung geht. Diese Spanne kann maximal 365 Tage betragen. Eine Kombination mit anderen Aktionen ist ausgeschlossen.

11. Wie errechnet sich mein Abschlag?

11.1 Während des Abrechnungszeitraums werden von homee monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese werden auf Basis der Verbrauchsdaten der vorangegangenen 12 Monate oder, sofern eine solche Berechnung nicht möglich ist, auf Basis des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden nach billigem Ermessen festgelegt und jeweils am Monatsanfang fällig. Machst du glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

11.2 Ist deine Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, ist homee berechtigt, anstelle der Erhebung von Abschlagszahlungen, monatlich bis zum 15. des auf einen Liefermonat folgenden Kalendermonats, die Entgelte nach diesem Vertrag für den im Vormonat gelieferte Energie abzurechnen.

11.3 Ändern sich die Energiepreise, so kann homee die nach der Änderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend anpassen. 

12. Wie wird die gelieferte Energie gemessen und abgelesen und abgerechnet?

12.1 Die gelieferte Energie wird nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gemessen. Erhältst du oder hast du bereits eine moderne Messeinrichtung im Sinne des §2 Nr. 15 MsbG oder ein intelligentes Messsystem im Sinne des §2 Nr. 7 MsbG und stellt der Messstellenbetreiber homee hierfür andere Entgelte für den Messstellenbetrieb in Rechnung, kann homee diese Kostenveränderung an dich weitergeben (i.d.R. über Jahres- und/oder Schlussrechnung).

12.2 Die Ablesung des Energieverbrauchs wird vom Messstellenbetreiber oder homee oder auf Verlangen von homee oder des Messstellenbetreibers kostenlos von dir durchgeführt. Die Ablesung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von homee an einer Überprüfung der Ablesung. Wenn wir eine Selbstablesung von Dir verlangen, werden wir Dich rechtzeitig dazu auffordern. Du kannst einer Selbstablesung widersprechen, wenn diese nicht zumutbar ist. Wenn du eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmst oder aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfügbar sind, ist homee berechtigt, den Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen.

12.3 Du kannst jederzeit von homee verlangen, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an deiner Entnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von §40 Abs. 3 MessEG zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung fallen dir nur dann zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung von homee an dich zurückzuzahlen bzw. der Fehlbetrag von dir nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung ihn nicht an, so ermittelt homee den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraumes oder aufgrund des vorjährigen Verbrauches durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Machst du glaubhaft, dass dein Verbrauch von der nach der vorstehenden Regelung erstellten Schätzung erheblich abweicht, ist auch dies angemessen zu berücksichtigen. Sollten Berechnungsfehler aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der Messeinrichtung auftreten, ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dir mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

12.4 Ansprüche nach Absatz 12.3 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen längeren Zeitraum festgestellt werden. In diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.

12.5 Der Energieverbrauch wird dir auf Basis des ermittelten Zählerstandes in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt in der Regel einmal pro Jahr, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Schlussrechnung erstellt wird. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird homee die zu viel gezahlten Beträge unverzüglich erstatten bzw. ist der Fehlbetrag von dir nachzuentrichten. Hast du homee ein SEPA-Mandat erteilt, so erstatten wir die zu viel gezahlten Beträge auf das Bankkonto des SEPA-Mandats bzw. buchen Fehlbeträge davon ab.

12.6 Abweichend von dem Vorstehenden hast du das Recht, gegen gesondertes Entgelt eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen 

13. Welche zusätzlichen Bedingungen ergeben sich für Heiz- und Elektromobilitäts Stromtarife?

In den Tarifen Mein Wärmestrom und Mein Heizstrom werden von deinem zuständigen Netzbetreiber reduzierte Abgaben und Entgelte erhoben, sofern die Anlage getrennt über eine vom Netzbetreiber zum Zweck der Netzentlastung vollständig unterbrechbare Messeinrichtung gemessen wird und die Messung des Stromverbrauchs über einen separaten Zähler erfolgt. Der Netzbetreiber muss die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden in ein sog. „tagesparameterabhängiges Lastprofil (TLP)“ einstufen. Wir behalten uns vor, nach Prüfung der Technologie und des Zählers die Belieferung abzulehnen oder dir zu den korrekten Preisen anzubieten, sofern vom Netzbetreiber Abweichungen gemeldet werden. Sollte die Voraussetzungen nachträglich wegfallen, ist homee GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Strommengen abzurechnen. Die technische Voraussetzung für die Belieferung mit Mein Ladestrom Pur ist die Anerkennung der Ladestation als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG durch den örtlichen Netzbetreiber, welcher auch die Unterbrechungszeiten vorgibt. Der Strombedarf der Elektroladestation wird dabei über einen separaten, steuerbaren Zähler erfasst.

14. Wie kann ich bezahlen und was passiert, wenn eine Zahlung mal nicht pünktlich ist?

14.1 Rechnungen und Abschläge sind immer zum angegebenen Zeitpunkt fällig. Wenn du Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen hast, berechtigt dich dies homee gegenüber nur zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist. Du kannst gegen Ansprüche von homee nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche deinerseits aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Hauptleistungspflichten. Es gilt weiterhin nicht für Forderungen deinerseits, die im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses nach Widerruf des Vertrags entstehen. Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anders festgelegt, bei SEPA-Lastschrift mit entsprechendem SEPA-Mandat über unseren Zahlungsdienstleister GoCardless oder per Überweisung.

14.2 Bei Zahlungsverzug durch dich kann homee, wenn homee erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Auf dein Verlangen ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dir ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 

15. Wann kann der Vertrag fristlos gekündigt werden?

15.1 homee ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn du in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendest („Energiediebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.

15.2 Bist du im Zahlungsverzug, ist homee ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die du schlüssig beanstandet hast, oder die wegen einer Vereinbarung zwischen dir und homee noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung durch homee resultieren. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder du darlegst, dass die hinreichende Aussicht besteht, dass du deinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommst. Dir wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht und die Beauftragung des Netzbetreibers mit der Unterbrechung der Anschlussnutzung drei Werktage vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Auftragserteilung angekündigt. homee wird den Netzbetreiber zu dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt beauftragen, die Anschlussnutzung zu unterbrechen, wofür der Netzbetreiber nach den Vorgaben des von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Netznutzungsvertrages Strom sechs weitere Werktage Zeit hat. Du bist verpflichtet, homee auf etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend entgegenstehen, unverzüglich hinweisen.

15.3 Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung sind nach tatsächlichem Aufwand von dir zu ersetzen. Die Belieferung wird unverzüglich wiederhergestellt, wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung bezahlt sind; sofern keine Barzahlung erfolgt, bleibt es dir zur Verkürzung der Unterbrechungszeit auch bei einer erteilten Einzugsermächtigung unbenommen, die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung unverzüglich mittels Überweisung zu zahlen.

15.4 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. homee muss dich unverzüglich beim zuständigen Verteilnetzbetreiber abmelden. Soweit deine Entnahmen im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch homee trotz der Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers, Prozessfristen der GPKE aus den Festlegungen der BNetzA zu Lieferantenwechselprozessen) über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus homee bilanziell zugeordnet werden, ohne dass homee dafür einen Ausgleich erhält (z.B. im Rahmen der Mehr- oder Mindermengenabrechnung des Netzbetreibers), schuldest du für diese fortwährende Belieferung das Entgelt nach diesem Vertrag. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Fall eines Energiediebstahls nach Absatz 15.1 oder im Fall eines Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des Absatzes 15.2. Im letztgenannten Fall ist dir die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher anzudrohen; die Kündigung unterbleibt in diesem Fall, wenn die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder du darlegst, dass hinreichende Aussicht besteht, dass du deinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommst.

15.5 homee ist berechtigt, den Vertrag bei einem bevorstehenden Ersteinbau eines intelligenten Messsystems mit einer Frist von zwei Monaten auf den angekündigten Zeitpunkt des Einbaus zu kündigen. homee wird dir in diesem Fall mit der Kündigung ein Angebot für den Abschluss eines neuen Energieliefervertrags unterbreiten.

15.6 homee ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, wenn der örtliche Netzbetreiber die Belieferung des Kunden nicht mehr über standardisierte Lastprofile abwickelt. 

16. Was gilt bei einer Störung und in sonstigen Fällen in Bezug auf die Haftung?

16.1 Wenn eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Energielieferung als Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses auftritt, sind deine daraus entstehenden Ansprüche wegen Schäden gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. Auf Nachfrage wird homee dir unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, wenn sie der homee bekannt sind oder von homee in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. 

16.2 In allen übrigen Haftungsfällen ist deine Haftung und die Haftung von homee sowie der jeweiligen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). 

16.3 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. 

16.4 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

17. Wann ist stromee von der Lieferpflicht befreit?

17.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten der Energieversorgung ist die homee, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von ihrer Leistungspflicht befreit.

17.2 Wird dir oder homee die Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Umstände, auf die du bzw. homee keinen Einfluss hast und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so bist du bzw. ist homee von deinen/ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.

17.3 homee ist weiter von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche deinerseits gegen homee bleiben für den Fall unberührt, dass homee an der Unterbrechung ein Verschulden trifft. 

18. Wie lange läuft mein Vertrag mit stromee und wie kann ich diesen kündigen?

18.1 homee bietet dir Produkte mit einer oder mehreren möglichen Mindestvertragslaufzeiten an, die aus dem von Dir verwendeten Auftrag, den Vertragsunterlagen sowie dem Bestätigungsschreiben hervorgehen. Der Liefervertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat kündbar.

18.2 Die Kündigung erfolgt in Textform über die Kündigungsseite oder durch die App. homee soll eine Kündigung von dir unverzüglich nach Eingang in Textform mit einer E-Mail-Benachrichtigung bestätigen. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder diesen AGB) bleiben unberührt. 

19. Was passiert, wenn ich umziehe?

19.1 Falls du umziehst, bist du verpflichtet, der homee das Umzugsdatum, deine neue Adresse und deine neue Zählernummer spätestens zwei Wochen vor deinem Umzug in Textform mitteilen, damit homee ein rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber ermöglicht wird. homee wird dich – sofern keine Kündigung gemäß dem folgenden Absatz erfolgt – auf Grundlage des Energieliefervertrags an der neuen Lieferadresse weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass du homee das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hast. Ein Umzug beendet nicht den Liefervertrag. Ungeachtet sonstiger Kündigungsrechte kannst aber sowohl du als auch homee den Liefervertrag mit einer Frist von 14 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, wenn du aus dem Gebiet eines Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers ziehst.

19.2 Unterlässt du die Mitteilung nach Absatz 19.1 aus Gründen, die du zu vertreten hast, und wird homee die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, bist du verpflichtet, weitere Entnahmen an deiner bisherigen Entnahmestelle, für die homee gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die homee von keinem anderen Kunden eine Vergütung fordern kann, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht von homee zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche von homee auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Entnahmestelle bleiben unberührt. 

20. Kann homee den Vertrag auf Dritte übertragen?

homee ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung wird homee dir spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitteilen. Im Falle einer Übertragung hast du das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf weist dich homee in der Mitteilung gesondert hin. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach §398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i.S.d. Umwandlungsgesetzes, bleiben unberührt.

21. Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zu Widerspruchsrechten erhältst du in unseren Datenschutzhinweisen unter https://stromee.de/privacy-policy.

22. Wann können sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern?

22.1 Die Regelungen des Vertrages dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. EnWG, NDAV, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse der BNetzA). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die homee nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist homee verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen).

22.2 Anpassungen des Vertrags und dieser Bedingungen sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn homee dir die Anpassung spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt und du der mitgeteilten Änderung vor dem geplanten Inkrafttreten nicht widersprichst. In diesem Fall hast du das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Übst du dein Widerspruchsrecht nicht aus und kündigst auch nicht, gilt die Vertragsänderung als genehmigt. Widerspricht du rechtzeitig, werden die angebotenen Änderungen nicht zum Vertragsbestandteil. Das Recht von homee, , den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB zu kündigen, bleibt davon unberührt.

22.3 homee wird auf die Bedeutung der Nichtausübung des Widerspruchsrechts und des Kündigungsrechts nach 22.2 in einer gesonderten Mitteilung hingewiesen.

23. Was passiert bei einem Lieferantenwechsel?

Du erteilst der homee mit Auftragserteilung eine Vollmacht für alle für den Lieferantenwechsel relevanten Vorgänge. Dadurch ist homee in der Lage, den gesamten Lieferantenwechsel und die Energielieferung für dich zu organisieren. homee trägt dafür Sorge, dass deine Interessen gegenüber den Netzbetreibern und anderen Beteiligten gewahrt bleiben. Darüber hinaus wird homee den Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

24. Wie bekomme ich Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten?

Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten findest du beim örtlichen Netzbetreiber.

25. Ich möchte mich beschweren oder einen Streitfall lösen. Was kann ich tun?

Unter 030030 - 20006042, unter hello@stromee.de und in unserem Live Chat haben wir bei stromee immer ein offenes Ohr für dich. Wir versuchen immer eine einvernehmliche Lösung zu finden und geben unser Bestes dir zu helfen. Sollte es jedoch einmal nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, kannst du als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Die homee GmbH ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren verpflichtet. Mit Einreichung des Antrags bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung gehemmt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Website: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de . Dein Recht auf Anrufung der Gerichte bleibt hiervon unberührt. Außerdem kannst du dich beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur über deine Rechte informieren: Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel: 030-22480500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die Online-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

26. Was gilt im Übrigen?

Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervertrags zwischen dir und homee, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Stromabnahme des Kunden.

27. Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz

Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden, wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der sog. Anbieterliste und den Anbietern selbst erhältst du unter www.bfee-online.de. Du kannst dich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhältst du unter www.energieeffizienz-online.info. 

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