Das Solarpaket I - Ein wichtiger Schritt für die Energiewende

Veröffentlicht am21.8.2023

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Installation balkonkraftwerk

Das neue Gesetzespaket für mehr Solarenergie

Das Solarpaket I, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist ein bedeutsamer Schritt zur Förderung der Solarenergie und zur Unterstützung der Energiewende in Deutschland. Mit diesem Gesetzentwurf sollen bürokratische Hürden abgebaut und der Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Freiflächen vereinfacht werden. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromsektor zu erhöhen und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

 

 

 

Der Ausbau der Photovoltaik: Eine Schlüsselrolle für die Energiewende

Grüner Stecker in Steckdose mit grüner Energie

Die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik, spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden und den Stromsektor bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen zu betreiben. Um das zu erreichen, muss der Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigt werden.

 

 

Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits fast 6.000 Megawatt an neuer Photovoltaik-Leistung installiert, was mehr ist als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Mit diesem Zubau können etwa 3,5 Millionen Haushalte pro Jahr mit sauberem Solarstrom versorgt werden. Um jedoch die gesetzten Ziele zu erreichen, muss der jährliche Ausbau bis 2026 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden.

 

 

 

Was steckt hinter dem Solarpaket I?

Das Solarpaket I schafft Vereinfachung für Solaranlagen auf Balkonen. Sprich, es beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um den Ausbau von Solaranlagen zu erleichtern und zu beschleunigen. Insbesondere sollen Bürokratie und administrative Hürden für die Installation von Solaranlagen auf Balkonen abgebaut werden.

 

Bisher mussten Betreiber von Balkonkraftwerken ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden und Angaben im Marktstammdatenregister machen. Mit dem neuen Gesetzentwurf entfällt diese Anmeldepflicht. Die Eintragung im Marktstammdatenregister wird damit auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Das vereinfacht den Prozess der Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken erheblich.

 

Außerdem dürfen Balkonkraftwerke vorübergehend auch mit alten Stromzählern betrieben werden, die rückwärts laufen, wenn überschüssiger Strom in das Netz eingespeist wird. Der Vorteil? Es senkt die Kosten für die Betreiber und erleichtert die Nutzung von Solarenergie auf Balkonen.

Zukünftig sollen Balkonkraftwerke auch eine höhere Leistung haben können, was die Effizienz und Produktivität dieser Anlagen weiter steigert.

 

 

 

 

Mehr Solarstrom für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien

Das Solarpaket I sieht auch Verbesserungen für den Einsatz von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien vor. Mit dem neuen Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" soll es möglich sein, Solarstrom aus größeren Anlagen direkt an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben - ohne den Umweg über das allgemeine Stromnetz. Dieses Modell unterscheidet sich vom etablierten Mieterstrom-Modell bei der Förderung und Vergütung.

 

Auch Gewerbeimmobilien mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sollen von den Änderungen des Solarpakets profitieren. Diese Anlagen können ihre Überschussmengen ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben. Dadurch wird der Eigenverbrauch von Solarstrom gefördert und die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen attraktiver gemacht.

 

 

 

Förderung von Solaranlagen

Solaranlage vor blauem Himmel

Förderung auf landwirtschaftlichen Flächen

Das Solarpaket I sieht auch eine Förderung von Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern, Mooren und Parkplätzen vor.

Diese "besonderen Solaranlagen" sollen durch gezielte Anreize und Fördermaßnahmen attraktiver gemacht werden.

 

 

Förderung in benachteiligten Gebieten

Außerdem sollen auch benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft grundsätzlich für die Nutzung von Photovoltaikanlagen geöffnet werden.

 

 

 

Der Weg zum Solarpaket I

Die Umsetzung des Solarpakets I ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Deutschland. Der Gesetzentwurf wurde nach intensiven Diskussionen und Beratungen mit verschiedenen Interessengruppen und Branchen entwickelt.

Das Solarpaket I soll im Herbst 2023 im Parlament beraten werden und Anfang 2024 in Kraft treten.

Mit diesem Gesetzespaket werden bürokratische Hürden abgebaut und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik verbessert.

 

Die Solarenergie spielt eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung.

Mit dem Solarpaket I werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen verbessert und der Weg für eine grüne und nachhaltige Energiezukunft geebnet.

Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer klimaneutralen und nachhaltigen Energieversorgung.