Entlastungen für Wärmepumpen nach §22 EnfG

Alle Infos zur zu §22 EnfG und wie du du von den Entlastungen profitierst.

Illustration Wärmepumpe

Achtung: Nachreichfrist für 80 % Entlastung ist der 31.03.2026

§22 EnfG - Die Umlagenbefreiung für Wärmepumpen

§22 im Energiefinanzierungsgesetz regelt die finanzielle Entlastung für bestimmte Stromanwendungen – unter anderem für Wärmepumpen.
Das bedeutet: Für Strom, der zum Heizen mit einer Wärmepumpe genutzt wird, werden zwei staatliche Umlagen auf 0,00 ct/kWh reduziert – die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.

Der Hintergrund ist einfach: Strombasierte Heizlösungen sollen attraktiver werden. Wenn der Betrieb von Wärmepumpen günstiger ist, steigen mehr Haushalte von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen um. So trägt die Regelung dazu bei, Emissionen zu senken und die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen.

Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2023 und bildet die Grundlage dafür, dass du als Wärmepumpenbetreiber von reduzierten Stromkosten profitieren kannst – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Zoe mit Wärmepumpe

So beantragst du die Umlagen-Entlastung

  • Lade das Formular herunter und fülle es aus

  • Sende uns das ausgefüllte Formular per E-Mail. Wir prüfen alles und leiten es direkt an den Netzbetreiber weiter.


Wichtig: Die Entlastung bekommst du nur, wenn das Formular korrekt ausgefüllt bei uns eingegangen ist. Bitte nimm keine handschriftlichen Änderungen im vorgefertigten Text oder bei den Datumsangaben vor.

Wie viel kannst du sparen?

Bei der Entlastung auf deinen Wärmepumpenstrom entfallen 2 Umlagen:

  • Offshore-Netzumlage mit 0,941 ct/kWh

  • KWKG-Umlage mit 0,446 ct/kWh (2026)
    Gesamt: 1,387 ct/kWh


2025 waren die Werte noch niedriger (0,816 + 0,277 ct/kWh = 1,093 ct/kWh)

Wichtig ist allerdings, dass du die Fristen für die Beantragung einhältst, ansonsten verringert sich die Entlastung oder entfällt ganz.

  • Reguläre Frist: 28. Februar 2026 (Rückwirkend für 2025 und für 2026. Volle Erstattung von 100 %)

  • Nachreichfrist: 31. März 2026 (Erstattung reduziert sich auf 80 %)

  • Nach dem 31. März 2026 ist leider keine Erstattung für 2025 und 2026 mehr möglich.

    Die Fristen ändern sich jedes Jahr, daher solltest du dich rechtzeitig über die aktuellen Termine informieren.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Damit du dir die Umlagen-Entlastung sichern kannst, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Keine Sorge – das ist überschaubar

  • Deine Wärmepumpe wird elektrisch betrieben

  • Der Strom wird ausschließlich für die Wärmepumpe genutzt

  • Deine Wärmepumpe läuft über einen separaten Stromzähler (eigener Zählpunkt)

  • Du bist kein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach EU-Definition)

  • Gegen dich bestehen keine offenen Rückforderungen von EU-Beihilfen

    Kurz gesagt: Dein Wärmepumpenstrom muss sauber getrennt und eindeutig zuordenbar sein.

    Wichtig: Wenn sich bei dir Zuhause an den Voraussetzungen etwas ändert, musst du uns (am besten schriftlich) informieren. Das gilt zum Beispiel, wenn du deine Wärmepumpe tauschst, auf ein anderes Heizsystem umsteigst oder der separate Zähler wegfällt.

Noch Fragen? Hier findest du Antworten