GEG Novelle 2024: Klimafreundliches Heizen leicht erklärt

Veröffentlicht am22.2.2024

Lesezeit7 min

Schild Wärmepumpe

Neuigkeiten für den Sektor der erneuerbaren Energien

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende und zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Energierichtlinien und der Technologie hat die Bundesregierung beschlossen, das GEG zu novellieren, um den Fokus auf klimafreundliche Heizungen zu legen.

Die Novelle bringt wichtige Änderungen mit sich, die den Einstieg in die Wärmewende markieren und das Heizen mit erneuerbaren Energien zum Standard machen sollen.
Hier sind die Kernpunkte der GEG-Novelle 2024 zusammengefasst und verständlich erklärt.

 

 

 

Was ist die GEG-Novelle?

Grüner Stecker in Steckdose mit grüner Energie

Die Novelle des GEG ist eine Reaktion auf die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz und die Notwendigkeit, den Wärmesektor stärker zu dekarbonisieren. Der Wärmesektor ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen in Deutschland und spielt daher eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele.

Die GEG-Novelle 2024 zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Seit Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hier soll vor allem auch der Einsatz von klimafreundlichen Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseanlagen gefrödert werden.

Dies gilt sofort für Neubauten, während für Bestandsgebäude längere Übergangsfristen vorgesehen sind.

 

 

 

Wichtige Regelungen im Überblick

Die Novelle des GEG beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen und Maßnahmen, um die Ziele der Energiewende im Wärmesektor zu erreichen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

1. Erneuerbare Heizpflicht

Ab 2024 Ab 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bestandsgebäude haben längere Fristen, abhängig von der städtischen Größe:

  • Großstädte (>100.000 Einwohner): Bis 30. Juni 2026
  • Kleinere Städte (<100.000 Einwohner): Bis 30. Juni 2028

 

 

 

2. Übergangsregelungen für Bestandsgebäude

Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden. Bei irreparablen Schäden gibt es Übergangsfristen und pragmatische Lösungen, um den kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten.

 

3. Kommunale Wärmeplanung

Kommunen müssen bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) Pläne zur Erweiterung von Wärmenetzen vorlegen. Diese Planung soll sicherstellen, dass die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme reibungslos verläuft.

4. Förderungen und soziale Unterstützung

Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finanziell.

  • Grundförderung: 30% der Investitionskosten für alle Eigentümer.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30% für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen.
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20% für den schnellen Austausch alter Heizungen vor 2028.
  • Maximale Förderung: 70% der Investitionskosten.

5. Mieterschutz

Mieter sollen vor unverhältnismäßigen Mietsteigerungen geschützt werden. Vermieter können nur 10% der Modernisierungskosten umlegen, und diese Umlage ist auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt.

6. Austauschpflicht für alte Kessel

Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Kessel müssen ab einem Alter von 30 Jahren ausgetauscht werden, außer Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

7. Regelmäßige Heizungsprüfung und -optimierung

Neu eingebaute Wärmepumpen müssen nach zwei Jahren geprüft werden, mit einer Wiederholung alle fünf Jahre. Ältere Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft und optimiert werden.

 

 

 

 

Technologien für erneuerbares Heizen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die 65 %-Regelung zu erfüllen:

  • Wärmenetzanschluss
  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (Holz, Pellets)
  • Stromdirektheizungen (nur in gut gedämmten Gebäuden)
  • Hybridheizungen (Kombination aus Wärmepumpe und fossilem Heizkessel)
  • Solarthermie
  • Gasheizungen mit Biomethan

 

 

 

Auswirkungen der Novelle des GEG

Die Novelle des GEG hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Akteure im Wärmesektor. Insbesondere Hausbesitzer, Bauherren, Installateure und Energieversorger sind von den Änderungen betroffen. Hausbesitzer müssen sich mit den neuen Anforderungen und Vorgaben vertraut machen und gegebenenfalls ihre Heizsysteme anpassen. Bauherren müssen bei der Planung von Neubauten die verschärften energetischen Anforderungen berücksichtigen. Installateure werden vermehrt klimafreundliche Heizungen installieren und warten müssen. Energieversorger müssen ihre Angebote an die neuen Anforderungen anpassen und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen.

 

Die Novelle des GEG bietet jedoch auch Chancen und Möglichkeiten. Durch die Förderung von klimafreundlichen Heizungen und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien ergeben sich neue Geschäftsfelder und Wachstumsmöglichkeiten. Unternehmen, die auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien setzen, können von der steigenden Nachfrage profitieren und neue Kunden gewinnen.

 

 

 

Fazit

Wald mit BIld von Wolke mit CO2 Reduktion

Die Novelle des GEG ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Sie bietet klare Richtlinien und umfangreiche finanzielle Unterstützung, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern und so einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Wer frühzeitig umstellt, profitiert von attraktiven Förderungen und trägt aktiv zum Klimaschutz bei.

Mit diesen Informationen bist du bestens gerüstet, um die neuen Regelungen des GEG 2024 zu verstehen und umzusetzen.
Denke daran, dass die frühzeitige Umstellung nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch finanziell vorteilhaft sein kann.

 

 

 

Quellen: 

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • BDEW